News vom: 08.07.2007, 13:09 Uhr
Nach langem Ringen hat der Bundestag mit großer Mehrheit für die
Gesetzesnovelle zum Urheberrecht gestimmt. Allerdings fehlt einigen eine
«Bagatellklausel».
Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben weiterhin erlaubt.
Das sieht die Reform des Urheberrechts vor, die der Bundestag am Donnerstag nach
monatelangen Diskussionen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedet
hat. Nach der Neuerung bleibt die private Kopie - auch in digitaler Form -
erlaubt. Allerdings wird die Privatkopie einer rechtswidrig hergestellten
Vorlage verboten. Davon betroffen sind Nutzer illegaler Tauschbörsen im
Internet, die Downloads von unrechtmäßig hergestellten Vorlagen anbieten. Nach
wie vor darf auch zu privaten Zwecken kein Kopierschutz geknackt werden.
Mit der Gesetzesnovelle mache man das Urheberrecht «fit für das digitale
Zeitalter», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sprach von einem «ausgewogenen
Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern». Die
Reform gilt als eines größten justizpolitischen Reformvorhaben der vergangenen
Jahre.
Während Medienverbände die Gesetzesänderung begrüßten, kritisierte die
Verbraucherzentrale Bundesverband, gelegentliche Privatkopierer würden mit
gewerblichen Kopierern «in einen Topf» geworfen. Auch die Linke und die Grünen
beklagten das Fehlen einer «Bagatellklausel». Ohne eine Regelung, die die
strafrechtliche Verfolgung weniger schweren Fälle verhindere, drohe eine
«Kriminalisierung der Schulhöfe», warnte Petra Sitte von der Linksfraktion. Die
deutschen Phonoverbände drohen hingegen mit einer Verfassungsklage, weil sie den
Schutz geistigen Eigentums nicht ausreichend geschützt sehen.
Auszug aus: http://www.netzeitung.de/deutschland/689630.html
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