News vom: 25.01.2007, 03:02 Uhr
Das höchste italienische Strafgericht hat nach Informationen von AP den
Download von Musik, Filmen und Software aus dem Internet für straffrei
erklärt, solange nicht beabsichtigt wird, mit diesen Downloads Gewinne zu
erzielen.
Mit dieser Entscheidung sollen frühere Entscheidungen gegen 2 Studenten des
Turiner Polytechnikums aufgehoben worden sein, die im Jahr 1994 selbst eine
Tausch-Netzwerk aufgezogen hatten. Beide waren zuvor zu 1 Jahr Haft
verurteilt worden, wobei diese Strafe in der Revision auf 3 Monate gesenkt
wurde. Die Urteile wurden durch die neue Entscheidung des Gerichts in Rom
aufgehoben.
Doch das betrifft wie gesagt nur den Download der geschützten Werke. Der Upload
wird damit nicht legalisiert. Und auch die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen
bleibt weiterhin strafbar.
Aber immerhin schweben nun italienische P2P-Nutzer nicht mehr in der Gefahr, für
jeden Download in Straf- bzw. nachfolgenden Zivilverfahren zur Kasse gebeten zu
werden. Klagen haben nur noch Chancen auf Erfolg, wenn auch der Upload
nachweisbar ist, oder wenn die Downloads beispielsweise auf CDs verhökert
wurden.
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