News vom: 10.11.2006, 17:04 Uhr
Die Bekämpfung des Angebots urheberrechtlich geschützter und nicht lizenzierter
Musik in Tauschbörsen hat sich zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Justiz
entwickelt. Die Bearbeitung der Anzeigen sei für die Staatsanwaltschaften sehr
aufwendig und teuer. Den Produzenten gehe es aber in erster Linie um die
Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Internetnutzer und weniger um deren
Bestrafung.
Deswegen müsse man über eine rasche Einstellungsmöglichkeit von
Ermittlungsverfahren nachdenken. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die
Staatsanwaltschaften vom Internetprovider die zu einer IP-Adressen gehörigen
Nutzerdaten besorgen, um den hinter einem Tauschvorgang stehenden Anwender zu
identifizieren. Weil die Provider pro Adresse 35 bis 40 Euro in Rechnung
stellten und bei einer einzigen Anzeige oftmals mehrere 10.000 solcher Adressen
zu ermitteln seien, entstehen der Justiz nach Angaben der Ministerin Kosten in
Millionenhöhe.
Andererseits kommen die Musikproduzenten nur dann an die Namen ihrer Schädiger,
wenn sie die Ermittlungsbehörden einschalten. Selbst ein Auskunftsanspruch der
Rechteinhaber gegen Provider , wie er nach der geplanten Reform des
Urheberrechts vorgesehen ist, dürfte nach Einschätzung der Ministerin die Lage
nicht verändern, weil der Weg über die Strafanzeige für die Produzenten immer
noch günstiger sei. Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha
Müller-Piepenkötter: "Bei dieser Sachlage stellt sich mir die Frage, ob das
Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist."
Überarbeitete Version des Heise Online Artikels vom 10.11.2006
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80844
|